(1) Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden Gebühren nach Maßgabe folgender Bestimmungen erhoben:
a) Die Benutzungsgebühr beträgt 20 Euro pro Jahr. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Von der Entrichtung der Ausleihgebühren sind befreit: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen.
b) Als Mahngebühr für Mahnungen sind fällig: Bei der ersten Mahnung 2 Euro, bei der zweiten Mahnung 10 Euro.
c) Die Gebühr für Bestellungen im Leihverkehr beträgt 2 Euro pro Bestellung.
d) Gebühr für Ausstellen eines Leserausweises: Gebührenpflichtige Leser*innen 1 Euro, nicht gebührenpflichtige Leser*innen 1 Euro, Ersatzausweis 3 Euro.
(2) Die Mahngebühr wird mit Bekanntgabe der Mahnung und die Leihverkehrsgebühr mit dem Aufgeben der Bestellung fällig.
Das Überweisen von Gebühren ist möglich
Bankverbindung: Sparkasse Schwaben-Bodensee, DE20 7315 0000 0430 1112 03
Verwendungszweck: BIB, 8stellige Ausweisnummer, Nachname und Vorname des Ausweisinhabers
Hinweis: Erst nach Eingang des Betrags bei der Stadtkasse Memmingen kann die Übertragung in das Bibliothekskonto vorgenommen werden.
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